Erstgespräch und probatorische Sitzungen
Am Anfang einer Psychotherapie stehen bis zu sechs probatorische Sitzungen. Diese dienen dazu, sich kennenzulernen, die aktuelle Situation und die bestehenden Schwierigkeiten genauer zu verstehen und gemeinsam zu überlegen, welche Unterstützung sinnvoll ist.In dieser Zeit erfolgt – je nach Fragestellung – auch eine diagnostische Einschätzung. Die sechste Sitzung ist in der Regel der gemeinsamen Befundbesprechung vorbehalten. Hier werden die bisherigen Ergebnisse zusammengeführt und wir besprechen gemeinsam, ob eine weiterführende Psychotherapie sinnvoll und gewünscht ist.Bei Kindern und Jugendlichen werden die Bezugspersonen – abhängig vom Alter und von der individuellen Situation – in den therapeutischen Prozess einbezogen.
Kosten
Private Krankenversicherung und Beihilfe
Die Abrechnung erfolgt auf Grundlage der Gebührenordnung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten (GOP). Je nach erbrachter Leistung und Aufwand können Gebühren bis zum 3,5-fachen Gebührensatz berechnet werden.Ob und in welcher Höhe Ihre private Krankenversicherung oder Beihilfe die Kosten übernimmt, hängt von Ihrem individuellen Tarif ab. Bitte informieren Sie sich möglichst vor Beginn der Behandlung über die Bedingungen Ihrer Versicherung.
Selbstzahler
Selbstverständlich können die Kosten für Psychotherapie, Beratung oder Diagnostik auch selbst übernommen werden. Die Abrechnung erfolgt ebenfalls auf Grundlage der GOP und kann je nach Leistung und Aufwand bis zum 3,5-fachen Gebührensatz erfolgen.
Gesetzliche Krankenversicherung – Kostenerstattungsverfahren
Für gesetzlich versicherte Patientinnen und Patienten kann eine Behandlung in meiner Privatpraxis im Rahmen des Kostenerstattungsverfahrens nach § 13 Abs. 3 SGB V möglich sein.Hierfür muss vor Beginn der Behandlung bei der gesetzlichen Krankenkasse ein Antrag auf Kostenübernahme im Kostenerstattungsverfahren gestellt werden. Die Voraussetzungen und das konkrete Vorgehen können sich je nach Krankenkasse unterscheiden.Eine Kostenübernahme ist erst nach entsprechender Bewilligung durch die Krankenkasse möglich. Gerne informiere ich Sie im Vorfeld über den grundsätzlichen Ablauf des Kostenerstattungsverfahrens.